Allgemeine Verkaufs-,Lieferungs- und Zahlungsbedingungen
der Firma Fockendorfer Pellethandel, Ihr Partner für DIN PLUS Pellets
1. Geltungsbereich, Sonderbedingungen
Sämtlichen Lieferungen und Leistungen der Firma Fockendorfer Pellethandel liegen die folgenden Geschäftsbedingungenzugrunde. Für Leistungen und Lieferungen, die den Allgemeinen Deutschen Spediteursbedingungen (ADSp) unterliegen, gelten die nachfolgenden Geschäftsbedingungen ebenfalls. Solltendie folgenden Geschäftsbedingungen von abweichende Regelungenenthalten, so gelten die nachfolgenden Bestimmungen vorrangig. Die nachstehenden Lieferungs- und Zahlungsbedingungen sind Bestandteil aller Lieferverträge. Abweichende Bedingungen, insbesondere Einkaufsbedingungen des Käufers, gelten als abgelehnt, soweit sie nicht ausdrücklich schriftlich von der Firma Fockendorfer Pellethandel anerkannt werden. Bereits jetzt wird der Anwendung und der Einbeziehungvon Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Käufers widersprochen. Abweichend von § 29 ADSp ist die Firma Fockendorfer Pellethandel nur verpflichtet, wenn der Auftraggeber es ausdrücklich verlangt, die Schäden, die dem Auftraggeber durch die Firma Fockendorfer Pellethandel bei den Ausführungen des Auftrags erwachsen können, bei Versicherern seiner Wahl auf Kosten des Auftraggebers soweit wie möglich zu versichern. Nur für den Fall,dass ein Auftraggeber der Firma Fockendorfer Pellethandel schriftlich und ausdrücklich mitteilt, dass eine Versicherung gemäß § 29 ff. ADSp abzuschließenist, erfolgt so weit als möglich der Abschluss einer entsprechenden Versicherung durch die Firma Fockendorfer Pellethandel gemäß dieser Vorschriften.
2. Angebot und Vertragsabschluss
Angebote der Firma Fockendorfer Pellethandel erfolgen stets freibleibend und sind damit nicht bindend. Die der Firma Fockendorfer Pellethandel erteilten Aufträge und gemachten Angebote bedürfen zum rechtsgültigen Vertragsschluss derschriftlichen Bestätigung (im Internetshop per E-Mail gültig) durch die Firma Fockendorfer Pellethandel. Bei der Lieferungvon Massengütern erfolgt die Preis- und Mengenberechnung nach der zum Zeitpunktdes Vertragsabschlusses gültigen Preislisten der Firma Fockendorfer Pellethandel handelsüblichenund / oder gesetzlichen Bemessungsfaktoren, insbesondere nach dem Umsatzsteuergesetz.
3. Preise
Die Preise der Firma Fockendorfer Pellethandel enthalten keine Lieferung frei Haus, es sei denn diese sind als solche ausgewiesen. Sollten sich in einem Zeitraum von einem Monaten zwischendem Vertragsabschluss und der Lieferung Kostensteigerungen ergeben, so ist die Firma Fockendorfer Pellethandel berechtigt, die Preise um die eingetretenen Kostensteigerungen angemessen zuerhöhen. Kostensteigerungen sind insbesondere Steigerungen von Lohn- und Materialkosten, Änderungen von Steuern, Zöllen, sonstigen Lasten und Aufwendungen.
4. Lieferungen
Alle Sendungen (auch Rücksendungen) im Rahmen von Handelsgeschäften erfolgen auf Rechnung und Gefahr des Käufers. Die Firma Fockendorfer Pellethandel ist zu Teillieferungen berechtigt. Die volle Ausnutzung des Ladegewichts beziehungsweise der Ladefähigkeit des jeweiligen Transportmittels behält sich die Firma Fockendorfer Pellethandel vor. Der Lieferungsempfänger hat dafür Sorge zu tragen, dass der Lieferort mit den Fahrzeugen der Firma Fockendorfer Pellethandel oder einer eingesetzten Spedition zu erreichen ist. Zufahrtswege müssen für einen Transport durch LKW mit einem maximalen Gesamtgewicht von 40 t zugelassen und geeignet sein. Die Lieferung darf mit befreiender Wirkung an jede anwesende Person aus dem Geschäftsbetrieb des Empfängers erfolgen. Sofern nicht seitens der Firma Fockendorfer Pellethandel eine ausdrücklich genaue Lieferzeit schriftlich mitgeteilt wird, handelt es sich beisämtlichen Lieferangaben der Firma Fockendorfer Pellethandel um Circa Angaben, die nicht verbindlich sind. Sämtliche Lieferangaben erfolgen unter dem Vorbehalt, dass die Firma Fockendorfer Pellethandel selbstfristgerecht beliefert wird. Sollte die Firma Fockendorfer Pellethandel eine Lieferung aufgrund von höhererGewalt, Naturkatastrophen, Kriegsereignissen oder unverschuldeter Betriebsstörungen sowohl im eigenem Betrieb als auch in Drittbetrieben nicht möglich sein, so verlängert sich die Lieferungsfrist, soweit eine Lieferzeitfest vereinbart wurde, um die Dauer der Verhinderung. Die Firma Fockendorfer Pellethandel behält sich vor, Liefermengen abweichend vom erteilten Auftrag um 15 % zu überschreiten oder zu unterschreiten. Im Falle einer entsprechenden Fehlmenge erfolgt eine entsprechende Abrechnung durch die Firma Fockendorfer Pellethandel. Bei einer Überschreitung von 15 % der Liefermengen ist der Empfänger zu einer Abnahme verpflichtet. Weiter ist der Empfänger zur Bezahlung dieser Überschreitung verpflichtet. Bei der Annahme von Kleinaufträgen ist die Firma Fockendorfer Pellethandel berechtigt,eine Mindestkostenpauschale in Rechnung zu stellen. Dem Käufer ist das Recht unbenommen, geringere Kosten der Firma Fockendorfer Pellethandel nachzuweisen. Die Liefergrenze bei privaten Kunden bei Palettenware ist die Bordsteinkante, bei einer losen Anlieferung mittels Silo LKW ist es die Kupplung in der Hauswand. Für Schäden am Lagerraum wird nicht gehaftet. Das Einblasen erfolgt,soweit möglich mit Absauggebläse, es kann kurzzeitig zu einem Differenzüberdruck von 0,2 bar kommen. Die Statik des Lagers hat dies zuberücksichtigen. Die Lieferung erfolgt ausschließlich in geeignete Behältnisse. Für die Eignung der zu befüllenden Anlage und des Behältnisses haftet der Käufer. Wird die Ware auf Wunsch des Kunden, an seinen Erfüllungsort geliefert zu ebenen Straße. Der Kunde sorgt für eine ordnungsgemäße und sichere befahrbare Zufahrt. Der Spediteur ist nicht verpflichtet die Ware direkt an den Lagerort zu transportieren. Wenn der Kunde einen weiteren Transport wünscht, so geht die Gewährleistung der Ware vom Spediteur, Frachtführer, Versandbeauftragten oder Abholer auf den Kunden über. Ist die Ware versandbereit und verzögert sich die Versendung aus Gründen bei Verschuldung durch den Kunden, befindet sich der Kunde im Verzug. Die Spedition wird die anfallenden Lagerkosten bzw. Transportkosten durch Leerfahrt dem Kunden in Rechung stellen.
5. Sicherungen
Die von der Firma Fockendorfer Pellethandel gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer einschließlich aller Nebenforderungen und bis zur Einlösung der dafür vorgesehenen Wechsel und Schecks das Eigentum der Firma Fockendorfer Pellethandel. Zahlungenwerden auf die ältesten Forderungen der Firma Fockendorfer Pellethandel angerechnet. Der Käufer ist berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt belieferten Waren, im Rahmen seines ordnungsmäßigen Geschäftsbetriebes, zu verarbeiten und zu veräußern, bzw. zur Erbringung einer Lieferung und Leistung zu verbrauchen. Im Falle der Veräußerung oder des Verbrauches zur Erbringung einer Lieferung und Leistung der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren sind sich die Vertragsparteien darüber einig, dass der Käufer bereits im Voraus seine Entgeltforderungen aus der Weiterveräußerung oder der Erbringung der Lieferungund Leistung gegenüber den Endabnehmern an die Firma Fockendorfer Pellethandel abtritt. Soweit vom Käufer die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren verarbeitet werden, sind sich die Vertragsparteien darüber einig, dass die Verarbeitung für die Firma Fockendorfer Pellethandel erfolgt. In diesem Falle erwirbt die Firma Fockendorfer Pellethandel Eigentum an der neu hergestellten Sache gemäß § 950 BGB. Im Falle der Verarbeitung wird die Firma Fockendorfer Pellethandel Eigentümerin entsprechend des Anteils ihrer gelieferten Waren an der neu hergestellten Sache. Im Falle der Veräußerung der hergestellten Sache sind sich die Vertragsparteieneinig, dass Entgeltforderungen des Käufers gegenüber den Endabnehmern für Lieferung und Verkauf der neu hergestellten Sache in Höhe des Wertes der geliefertenSache im Voraus an die Firma Fockendorfer Pellethandel abgetreten wird. Der Käufer ist nichtberechtigt, solange der Eigentumsvorbehalt besteht, die Vorbehaltsware oder dieaus dieser neu hergestellten Sachen zur Sicherheit zu übereignen oder zu verpfänden.Werden die unter dem Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren oder neuhergestellten Sachen beim Käufer durch Dritte gepfändet oder beschlagnahmt, so hat der Käufer die Firma Fockendorfer Pellethandel sofort schriftlich zu benachrichtigen. Mit Vertragsabschluss tritt der Lieferungsempfänger seine Entgelt-forderungen im Voraus ab, die Firma Fockendorfer Pellethandelnimmt diese Abtretung an. Im Falle der Weiterveräußerung der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren oder Weiterveräußerung der aus den von der Firma Fockendorfer Pellethandel gelieferten Waren neu hergestellten Sachen ist der Käufer auf Verlangen der und mehr verpflichtet, seine Entgeltforderungen gegenEndabnehmer einzeln nachzuweisen und den Endabnehmern die erfolgte Abtretung bekanntzu geben mit der Aufforderung verbunden, an die Firma Fockendorfer Pellethandel zu zahlen. DieFirma Fockendorfer Pellethandel ist ebenfalls berechtigt, den Endabnehmern die erfolgte Abtretung zwischen ihr und dem Käufer mitzuteilen und die Entgeltforderungen im eigenen Nameneinzuziehen. Übersteigen die im Voraus abgetretenen Forderungen 20 % desgesicherten Anspruchs, so gibt die Firma Fockendorfer Pellethandel in dieser Höhe ihre Sicherheiten frei, wenn der Käufer zur Freigabe auffordert.
6. Zahlungen
Die Rechnungen der Firma Fockendorfer Pellethandel sind alsVorauskasse zahlbar, soweit zwischen den Vertragsparteien keine abweichendeVereinbarung getroffen wurde.
Soweit die Firma Fockendorfer Pellethandel Wechsel,Schecks oder sonstige Zahlungsversprechen entgegennimmt, so erfolgt die Annahmenur erfüllenshalber. Die Firma Fockendorfer Pellethandel ist allerdingsnicht zur Annahme von Wechseln verpflichtet. Bei einem Zahlungsverzug desKäufers ist die Firma Fockendorfer Pellethandel berechtigt,Verzugszinsen in Höhe von 5 % Punkten bei Privatkunden und 8% Punkten bei Geschäftskunden über dem zum Zeitpunkt des Eintritts des Verzuges geltendenjeweiligen Basiszins der EUZB zu berechnen. Die Geltendmachung einesweiterenVerzugsschadens bleibt ausdrücklich vorbehalten.
Die Aufrechnung des Käufers mit Gegenforderungen ist ausgeschlossen, es seidenn, die Gegenforderung ist von der Firma Fockendorfer Pellethandel anerkannt,unbestritten oder rechtskräftig festgestellt. Erfüllungswährung der Zahlungen an die Firma Fockendorfer Pellethandel ist der EURO.
7. Gewährleistungsbestimmungen
Der Käufer hat die von der Firma Fockendorfer Pellethandel gelieferte Wareunverzüglich bei der Anlieferung zu untersuchen. Der Käufer hat alleoffensichtlichen Mängel, Fehlmengen von mehr als 15 %, Über- oder Unterschreitung oder Falschlieferungen binnen von 8 Tagen nach Empfang der Ware schriftlich bei der Firma Fockendorfer Pellethandel anzuzeigen.Verdeckte Mängel hat der Käufer unverzüglich nach Ihrer Entdeckung, spätestensaber vor Ablauf von sechs Monaten seit der Anlieferung, schriftlich gegenüber der Firma Fockendorfer Pellethandel geltend zumachen. Kommt der Käufer den vorgenannten Verpflichtungen nicht nach, so gilt die Ware als genehmigt. Bei fristgerechter, berechtigter Mängelrüge fehlerhafter Ware im Sinne des §459 Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches wird die Firma Fockendorfer Pellethandel unter Ausschluss sonstiger Gewährleistungsansprüche auf ihre Kosten eine Ersatzlieferung oder Nachbesserung vornehmen. Hierbei steht der Firma Fockendorfer Pellethandel ein Wahlrecht zwischen Ersatzlieferung oder Nachbesserung zu. Schlagen zwei Versuche der Ersatzlieferung oder Nachbesserung durch die Firma Fockendorfer Pellethandel fehl, so kann der Käufer nach seiner Wahl Minderung oder Wandelung des Vertrages verlangen.Schadensansprüche des Käufers nach §§ 463, 480 Abs. 2 BGB sind ausgeschlossen,es sei denn, es wurden von der Firma Fockendorfer Pellethandel Eigenschaftenim Sinne des § 459 Abs. 2 BGB bei der zu liefernden Ware zugesichert.
Zugesicherte Eigenschaften müssen ausdrücklich als solche vereinbart sein. Eigenschaften von Proben und Mustern gelten nicht als zugesichert. § 494 BGB ist ausgeschlossen.
Mit Ausnahme der Schadensersatzansprüche wegen zugesicherter Eigenschaften sind sämtliche Schadensersatzansprüche des Käufers (z.B. aus Verzug und Unmöglichkeit, Verschulden bei Vertragsverhandlungen, Gewährleistungen, positiven Vertragsverletzung, unerlaubten Handlungen) sowohl gegenüber der Firma Fockendorfer Pellethandel als auch gegenüber deren gesetzlichen Vertretern, leitenden Angestellten und Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, es sei denn, die Schadensersatzansprüche beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Firma Fockendorfer Pellethandeloder der genannten Personen. Soweit die Firma Fockendorfer Pellethandel zum Schadensersatz verpflichtet ist, ist der Schaden durch den Käufer nachzuweisen.
8. Rücktritt
Werden der Fockendorfer Pellethandel nach Vertragsabschluss Umstände bekannt, die die Kreditfähigkeit / -würdigkeit des Käufers betreffen und herabmindern, so ist die Firma Fockendorfer Pellethandel zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Der Käufer ist nach der Rücktrittserklärung der Firma Fockendorfer Pellethandel verpflichtet, unverzüglich nach Aufforderung die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren herauszugeben. Im Falle der Verarbeitung ist der Käufer ebenfalls verpflichtet, die neu hergestellte Sache nach Aufforderung durch die Firma Fockendorfer Pellethandel an diese herauszugeben.
Im Falle des Rücktritts ist die Firma Fockendorfer Pellethandel berechtigt, 10% des vereinbarten Preises für die Lieferung als Aufwendungsersatz zuverlangen. Es steht dem Käufer frei, niedrigere Aufwendungen seitens der Firma Fockendorfer Pellethandel nachzuweisen.
Die Firma Fockendorfer Pellethandel ist weiter zum Rücktritt berechtigt, wenn sie zur Abwicklung des Vertrages ein Deckungsgeschäft abgeschlossen hat, aber vom Lieferanten nicht fristgerecht beliefert wird. In diesem Falle erklärt dieFirma Fockendorfer Pellethandel den Rücktritt unverzüglich, sofern sie von ihrem Rücktrittsrecht gegenüber dem Käufer Gebrauch machen will. Sollte der Firma Fockendorfer Pellethandel aufgrund derunter genannten unverschuldeten Leistungsverzögerungen eine Lieferung nichtmöglich sein, so ist die FirmaFockendorfer Pellethandel ebenfalls zum Rücktritt berechtigt.
9. Annahmeverzug
Nimmt der Käufer die von der Firma Fockendorfer Pellethandel gelieferten Waren nicht an, so hat die Firma Fockendorfer Pellethandel während des Annahmeverzuges des Käufers nur Vorsatz oder Fahrlässigkeit zu vertreten. Bei Gattungsschulden geht mit Annahmeverzug die Leistungsgefahr auf den Käufer über. Entstehen der Firma Fockendorfer Pellethandel wegen Nichtabnahme des Kunden Schadenersatzansprüche, werden 25 % der Auftragssumme vom Kunden als Schadenersatz geltend gemacht. Der geltend gemachte Schadenersatz betrifft mindestens die entstandenen Lieferkosten für den Hin und Rücktransport der vom Käufer bestellten Sache sowie zuzüglich 10% des Warenwertes als Bearbeitungspauschale der Stornierung. Unberührt bleibt das Recht des Kunden, dass kein Schaden oder ein wesentlich niedrigerer Schaden als die Pauschale entstanden ist nachzuweisen.
10. Pfändungen
Der Käufer hat Pfändungen und Zwangsvollstreckungen Dritter, bezogen auf die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware oder aus diesen neu hergestellten Sachen, unverzüglich der Firma Fockendorfer Pellethandel mitzuteilen. Der Käufer ist verpflichtet, Gläubiger auf den Eigentumsvorbehalt und das Eigentum der Firma Fockendorfer Pellethandelhinzuweisen.
11. Änderungen
Werden die vorstehenden Lieferungs- und Zahlungsbedingungen durch schriftliche Vereinbarungen von der Firma Fockendorfer Pellethandel teilweise abgeändert, so bleiben die übrigen Bedingungen gültig. Sollte eine dervorstehenden Bedingungen ganz oder teilweise nichtig sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen nicht berührt.
12. Erfüllungsort, Gerichtsstand und Rechtswahl
Erfüllungsort für sämtliche Lieferungen und Zahlungen sowie der Gerichtsstand ist Altenburg/Thüringen.
Für jegliche Rechtsstreitigkeiten aus dem Vertrag ist das Recht der Bundesrepublik Deutschland maßgebend und anzuwenden.
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